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Studieren ohne Abitur – alternative Wege zum Hochschulstudium

Sie möchten einen unserer Studiengänge absolvieren, aber haben kein Abitur? Kein Problem, es gibt einige alternative Zugangsmöglichkeiten zum Hochschulstudium, die wir Ihnen hier kurz vorstellen möchten.




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1. Der allgemeine Hochschulzugang über eine abgeschlossene Meister-Prüfung oder eine berufliche Aufstiegsfortbildung

Mit einer abgeschlossenen Meister-Prüfung können Sie an jeder Hochschule in Deutschland in ein Bachelor-Studium einsteigen. Für die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung müssen Sie lediglich ein Beratungsgespräch an einer Hochschule nachweisen.

Gleiches gilt, wenn Sie eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Diese höherqualifizierenden Fortbildungen bauen auf einer mindestens zweijährigen Grundausbildung auf und schließen mit einer staatlich geregelten Prüfung ab.

Erwähnenswert sind hier vor allem die IHK-Fortbildungsabschlüsse „geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge“ sowie „geprüfter Berufspädagoge“, mit denen Sie nicht nur die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwerben, sondern gleichzeitig in unserem Studiengang B.A. Berufspädagogik pauschal einige Module anerkannt bekommen – und so Zeit und Kosten sparen.

Im Einzelnen müssen folgende Voraussetzungen nachgewiesen werden:

  1. der erfolgreiche Abschluss einer öffentlich-rechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung,
    insbesondere nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder
    nach § 14 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg, die
    - grundsätzlich auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut,
    - eine Aufstiegsfortbildung ist, die berufliche Fortbildung also zu höherwertigen Kompetenzen und Funktionen befähigt, und
    - deren vorbereitender Lehrgang mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst
    sowie
  2. der schriftliche Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch an einer Hochschule.
     

2. Der fachgebundene Hochschulzugang über die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte

Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Feld des angestrebten Studiengangs vorweisen können, dann steht Ihnen der Weg über eine Eignungsprüfung zur fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung offen. Die Eignungsprüfung selbst wird von den Hochschulen organisiert.

Es müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  1. der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung sowie eine fachlich
    entsprechende, in der Regel mindestens dreijährige Berufserfahrung
  2. der schriftliche Nachweis einer Hochschule über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch
    nach § 2 Absatz 2 Satz 1 LHG sowie
  3. das Bestehen einer Eignungsprüfung für einen, der beruflichen Vorbildung fachlich
    entsprechenden, Studiengang

Die Eignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Aufsichtsarbeiten:

  • eine Arbeit unter Aufsicht im Fach Deutsch (Aufsatz, 120 Minuten);
  • eine Arbeit unter Aufsicht im Fach Englisch (Textverständnisaufgaben und Textproduktion in
    englischer Sprache, 120 Minuten);
  • eine fachspezifische Arbeit unter Aufsicht (studiengangrelevante Kenntnisse z.B. in Mathematik, 120-180 Minuten).

Die mündliche Prüfung dauert in der Regel 30 Minuten. Möglicher Prüfungsstoff sind Kenntnisse zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen, zum schriftlichen Prüfungsteil sowie praktische Fähigkeiten. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns auf Anfrage oder im Beratungsgespräch.
 

3. Der Hochschulzugang über die Delta-Prüfung für alle mit Fachhochschulreife

Die Delta-Prüfung ist eine Möglichkeit für alle Studieninteressierten, die mindestens eine Fachhochschulreife vorweisen können. Den schulischen Teil der FH-Reife haben Sie nach Bestehen der 12. Jahrgangsstufe im Gymnasium oder nach Absolvieren von gleichwertigen Kursen an Fachschulen im Rahmen einer Berufsausbildung. Den beruflichen Teil der FH-Reife haben Sie durch ein mindestens einjähriges Praktikum oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Die Delta-Prüfung stellt eine Art Studierfähigkeitstest dar, der für baden-württembergische Hochschulen einmal jährlich, meistens im Mai, an der Universität Mannheim stattfindet. Ein Bestehen dieser Prüfung berechtigt zur Bewerbung auf alle Bachelorstudiengänge.

Ihre Wege zur Fachhochschulreife im Überblick:

  • Abschluss bestimmter Berufskollegs, gegebenenfalls mit Zusatzprüfung
  • Duale Ausbildung mit ausbildungsbegleitendem Erwerb der Fachhochschulreife. Diese Zusatzqualifikation wird an zahlreichen Standorten der Berufsschule angeboten.
  • Abschluss bestimmter dreijähriger Berufsfachschulen mit Zusatzprüfung, z. B. Berufsfachschule für Altenpflege
  • Qualifizierte Schulleistungen im Kurssystem der gymnasialen Oberstufe, wenn das Abitur nicht erreicht wird, in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder wenn Sie ein mindestens einjähriges Praktikum absolviert haben, durch das Sie die Arbeitswelt kennengelernt und Einblicke in unterschiedliche Arbeitsbereiche und Arbeitsmethoden, in den Aufbau und die Organisation der Praktikumsstelle sowie in Personal- und Sozialfragen erhalten haben
  • Abschluss einer zweijährigen Fachschule, z. B. in den Fachrichtungen Technik, Gestaltung oder Wirtschaft, teilweise mit Zusatzprüfung
  • Abschluss besonderer Lehrgänge der Polizei oder der Bundeswehr
  • Bestehen der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife für Schüler der Freien Waldorfschulen
     

4. Oder doch das Abitur? Über den zweiten Bildungsweg zum Abitur

Natürlich können Sie auch Ihr Abitur nachholen und so die allgemeine Hochschulreife erwirken. Am Abendgymnasium, am Berufskolleg oder sogar über Online-Kurse ist dies möglich. Informationen dazu finden Sie reichlich im Netz.

Für alle weiteren Fragen, kommen Sie gerne auf uns zu oder senden uns direkt Ihre Bewerbungsunterlagen. Dann beraten wir Sie gerne zu dem für Sie passenden Weg zum Hochschulstudium.
 

5. Zugangsmöglichkeiten zum Hochschulstudium im Überblick